Was ist die GPSR?
Die General Product Safety Regulation (EU-Verordnung 2023/988) ist die neue EU-Produktsicherheitsverordnung, die seit dem 13. Dezember 2024 verbindlich gilt. Sie ersetzt die bisherige Richtlinie 2001/95/EG und stellt deutlich höhere Anforderungen an alle Wirtschaftsakteure, die Verbraucherprodukte auf dem EU-Markt bereitstellen.
Warum gibt es die GPSR?
Der europäische Binnenmarkt hat sich in den letzten Jahren stark verändert — insbesondere durch den wachsenden Online-Handel und die Zunahme von Produkten aus Drittländern. Die alte Produktsicherheitsrichtlinie war für diese Realität nicht mehr ausreichend. Die GPSR schließt diese Lücke und schafft einheitliche Regeln für:
- Produkte, die über Online-Marktplätze verkauft werden
- Produkte aus Nicht-EU-Ländern ohne europäischen Vertreter
- Neue Risiken durch vernetzte Produkte und KI
- Rückrufverfahren und Marktüberwachung
Wen betrifft die GPSR?
Die Verordnung richtet sich an alle Wirtschaftsakteure in der Lieferkette:
- Hersteller — Unternehmen, die Produkte entwickeln und produzieren
- Importeure — Unternehmen, die Produkte aus Drittländern in die EU einführen
- Händler — Unternehmen, die Produkte an Verbraucher verkaufen, auch online
- Fulfilment-Dienstleister — Logistikdienstleister, die Lagerung und Versand übernehmen
- Online-Marktplätze — Plattformen wie Amazon, eBay oder Kaufland
Was ändert sich konkret?
Pflicht zur Angabe einer verantwortlichen Person in der EU
Für jedes Produkt muss eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU benannt werden. Das kann der Hersteller, Importeur oder ein bevollmächtigter Vertreter sein. Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse müssen auf dem Produkt oder der Verpackung angegeben werden.
Erweiterte Informationspflichten im Online-Handel
Online-Händler müssen vor dem Kauf folgende Informationen gut sichtbar anzeigen:
- Name und Kontaktdaten des Herstellers
- Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Person in der EU
- Produktidentifikation (z. B. Bild, Produkttyp, Artikelnummer)
- Warnhinweise und Sicherheitsinformationen
Strengere Rückrufpflichten
Wird ein Produkt als unsicher eingestuft, müssen Verbraucher direkt kontaktiert werden — sofern deren Kontaktdaten vorliegen. Reparatur, Austausch oder Erstattung müssen angeboten werden.
Ab wann gilt die GPSR?
Die Verordnung ist am 12. Juni 2023 in Kraft getreten und gilt seit dem 13. Dezember 2024 verbindlich. Sie ist direkt anwendbar in allen EU-Mitgliedstaaten — eine nationale Umsetzung ist nicht erforderlich.
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