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Pflichten für Hersteller & Importeure

Die GPSR (EU-Verordnung 2023/988) verpflichtet alle Wirtschaftsakteure, die Verbraucherprodukte auf dem EU-Markt bereitstellen. Je nach Rolle in der Lieferkette gelten unterschiedliche Pflichten.

Pflichten für Hersteller

Hersteller tragen die Hauptverantwortung für die Sicherheit ihrer Produkte. Sie müssen:

  • Sicherheitsbewertung durchführen — Vor dem Inverkehrbringen muss eine interne Risikoanalyse erstellt werden.
  • Technische Dokumentation erstellen — Diese muss mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.
  • Kennzeichnung sicherstellen — Produkttyp, Chargen- oder Seriennummer und Kontaktdaten müssen auf dem Produkt oder der Verpackung angebracht sein.
  • Verantwortliche Person benennen — Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse einer Kontaktperson mit Sitz in der EU.
  • Korrekturmaßnahmen ergreifen — Bei unsicheren Produkten müssen Hersteller unverzüglich handeln und die zuständigen Behörden informieren.

Pflichten für Importeure

Importeure bringen Produkte aus Drittländern auf den EU-Markt und übernehmen damit besondere Verantwortung:

  • Prüfpflicht — Importeure müssen sicherstellen, dass der Hersteller seine Pflichten erfüllt hat (Risikoanalyse, Kennzeichnung, technische Dokumentation).
  • Eigene Kennzeichnung — Zusätzlich müssen Name und Anschrift des Importeurs auf dem Produkt oder der Verpackung stehen.
  • Lagerungs- und Transportbedingungen — Importeure müssen sicherstellen, dass die Produktsicherheit während Lagerung und Transport nicht beeinträchtigt wird.
  • Meldepflicht — Bei Kenntnis von Sicherheitsmängeln müssen Importeure die Behörden informieren.

Pflichten für Online-Händler

Händler — insbesondere im E-Commerce — müssen vor dem Verkauf prüfen:

  • Sind die vorgeschriebenen Herstellerinformationen vorhanden?
  • Sind Warnhinweise in der Sprache des Ziellandes verfügbar?
  • Ist eine verantwortliche Person in der EU benannt?

Zusätzlich müssen Online-Händler die Herstellerinformationen auf der Produktseite anzeigen — gut sichtbar und vor dem Kauf zugänglich.

Was muss auf dem Produkt stehen?

Folgende Angaben sind auf dem Produkt oder der Verpackung Pflicht:

Angabe Pflicht
Name des Herstellers Ja
Postanschrift des Herstellers Ja
E-Mail-Adresse Ja
Website / URL Empfohlen
Produkttyp / Modellbezeichnung Ja
Chargen- oder Seriennummer Ja
Verantwortliche Person in der EU Ja (wenn Hersteller außerhalb der EU)
Warnhinweise Ja (produktabhängig)

Was passiert bei Verstößen?

Die Marktüberwachungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten können bei Verstößen:

  • Produkte vom Markt nehmen lassen
  • Rückrufe anordnen
  • Bußgelder verhängen
  • Online-Angebote sperren lassen

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