Pflichten für Hersteller & Importeure
Die GPSR (EU-Verordnung 2023/988) verpflichtet alle Wirtschaftsakteure, die Verbraucherprodukte auf dem EU-Markt bereitstellen. Je nach Rolle in der Lieferkette gelten unterschiedliche Pflichten.
Pflichten für Hersteller
Hersteller tragen die Hauptverantwortung für die Sicherheit ihrer Produkte. Sie müssen:
- Sicherheitsbewertung durchführen — Vor dem Inverkehrbringen muss eine interne Risikoanalyse erstellt werden.
- Technische Dokumentation erstellen — Diese muss mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.
- Kennzeichnung sicherstellen — Produkttyp, Chargen- oder Seriennummer und Kontaktdaten müssen auf dem Produkt oder der Verpackung angebracht sein.
- Verantwortliche Person benennen — Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse einer Kontaktperson mit Sitz in der EU.
- Korrekturmaßnahmen ergreifen — Bei unsicheren Produkten müssen Hersteller unverzüglich handeln und die zuständigen Behörden informieren.
Pflichten für Importeure
Importeure bringen Produkte aus Drittländern auf den EU-Markt und übernehmen damit besondere Verantwortung:
- Prüfpflicht — Importeure müssen sicherstellen, dass der Hersteller seine Pflichten erfüllt hat (Risikoanalyse, Kennzeichnung, technische Dokumentation).
- Eigene Kennzeichnung — Zusätzlich müssen Name und Anschrift des Importeurs auf dem Produkt oder der Verpackung stehen.
- Lagerungs- und Transportbedingungen — Importeure müssen sicherstellen, dass die Produktsicherheit während Lagerung und Transport nicht beeinträchtigt wird.
- Meldepflicht — Bei Kenntnis von Sicherheitsmängeln müssen Importeure die Behörden informieren.
Pflichten für Online-Händler
Händler — insbesondere im E-Commerce — müssen vor dem Verkauf prüfen:
- Sind die vorgeschriebenen Herstellerinformationen vorhanden?
- Sind Warnhinweise in der Sprache des Ziellandes verfügbar?
- Ist eine verantwortliche Person in der EU benannt?
Zusätzlich müssen Online-Händler die Herstellerinformationen auf der Produktseite anzeigen — gut sichtbar und vor dem Kauf zugänglich.
Was muss auf dem Produkt stehen?
Folgende Angaben sind auf dem Produkt oder der Verpackung Pflicht:
| Angabe | Pflicht |
|---|---|
| Name des Herstellers | Ja |
| Postanschrift des Herstellers | Ja |
| E-Mail-Adresse | Ja |
| Website / URL | Empfohlen |
| Produkttyp / Modellbezeichnung | Ja |
| Chargen- oder Seriennummer | Ja |
| Verantwortliche Person in der EU | Ja (wenn Hersteller außerhalb der EU) |
| Warnhinweise | Ja (produktabhängig) |
Was passiert bei Verstößen?
Die Marktüberwachungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten können bei Verstößen:
- Produkte vom Markt nehmen lassen
- Rückrufe anordnen
- Bußgelder verhängen
- Online-Angebote sperren lassen
Herstellerdaten automatisch in Ihren Shop integrieren?
GPSR.one stellt geprüfte Herstellerinformationen per API bereit — damit Sie Ihre Pflichten einfach erfüllen können.
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